ZDF Heute – Zum BGH-Urteil zur Störerhaftung bei WLAN-Anschlüsse
Am 12.05.2010 hat der Bundesgerichtshof über die Störerhaftung bei WLAN-Anschlüsse entschieden. Im konkreten Fall war der Betreiber eines WLAN nachweislich im Urlaub, als über seinen Internetanschluss angeblich ein Musiktitel in einer Internettauschbörse angeboten wurde. Der betroffene Betreiber wollte aber für diese Uploads deshalb nicht einstehen, da er nicht nur nachweislich nicht der Täter war, sondern sogar auch seinen WLAN-Anschluss verschlüsselt hatte, aber dieser war wohl nur: 01. mit einer “WPA1″ und nicht mit einer “WPA2″-Verschlüsselung gesichert gewesen. 02. mit dem von Haus aus vorinstallierten Standard-Schlüssel betrieben worden. Somit ist noch einmal zu Betonen: Da der BGH also nicht über ein vollständig ungesichertes WLAN verhandelt hat, von daher ging es in dieser Entscheidung auch nicht um ein offenes WLAN, wie fälschlicherweise mehrfach auf einigen Internetseiten in letzter Zeit berichtet wurde. Vielmehr ging es ganz allgemein um die Frage, welche Sicherungspflichten die WLAN-Betreiber allgemein trifft. Bei der Urteilsbegründung hieß es: „Es könne Privaten jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem Stand der Technik anzupassen. Ausreichend sei es, wenn sie zur Zeit der Installation im privaten Bereich marktübliche Sicherungen einhalten. Das werkseitig voreingestellte Passwort reiche hierzu nicht aus. Es ist relativ leicht, ein solches Passwort zu erraten. Der Schutz durch ein persönliches und ausreichend langes Passwort sei …
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